Beiträge zur Prüfung von Projekten und Plänen gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der
europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen) auf die Verträglichkeit mit den für das betroffene Schutzgebiet festgelegten Erhaltungszielen.